Hauptuntersuchung bei Elektroautos – selbstverständlich verpflichtend
Elektroautos stehen für moderne Mobilität, innovative Technik und emissionsfreies Fahren. Doch eines gilt unabhängig vom Antrieb: Auch Elektrofahrzeuge müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU)
.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 29 StVZO. Wie jedes andere Fahrzeug im Straßenverkehr wird auch ein Elektroauto in festgelegten Intervallen auf seine Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit geprüft.
Auch Elektroautos unterliegen den regulären HU-Intervallen
Für Elektrofahrzeuge gelten dieselben Fristen wie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor:
Die Hauptuntersuchung stellt sicher, dass das Fahrzeug keine sicherheitsrelevanten Mängel aufweist und technisch einwandfrei im Straßenverkehr unterwegs ist. Die Antriebsart spielt dabei keine Rolle.
Unterschiede zwischen Elektroauto und Verbrenner bei der HU
Obwohl die gesetzlichen Vorgaben identisch sind, unterscheiden sich Elektroautos technisch deutlich von klassischen Fahrzeugen. Das wirkt sich auch auf einzelne Prüfpunkte aus.
Wesentliche Unterschiede:
Trotz moderner Technik gelten die gleichen Sicherheitsanforderungen.

Was wird bei der Hauptuntersuchung von Elektroautos geprüft?
Im Mittelpunkt steht – wie bei jedem Fahrzeug – die Verkehrssicherheit. Geprüft werden unter anderem:
Die Hochvoltbatterie selbst wird dabei nicht geöffnet. Die Prüfung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch Sicht- und Funktionskontrollen.
Fazit
Elektroautos sind technisch anders aufgebaut – die Anforderungen an die Verkehrssicherheit sind jedoch identisch. Die regelmäßige Hauptuntersuchung sorgt dafür, dass auch moderne Elektrofahrzeuge zuverlässig und sicher im Straßenverkehr unterwegs sind.
Ja. Elektroautos unterliegen genauso der gesetzlichen Hauptuntersuchung nach §29 StVZO wie Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotor. Die Antriebsart spielt dabei keine Rolle.
Für Elektroautos gelten dieselben Intervalle wie für andere Pkw: Die erste Hauptuntersuchung erfolgt 3 Jahre nach Erstzulassung, danach alle 2 Jahre.
Elektroautos haben keinen Verbrennungsmotor und keinen Auspuff. Eine klassische Abgasuntersuchung entfällt daher. Die Hauptuntersuchung bleibt jedoch verpflichtend.
Geprüft werden unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Lenkung, Fahrwerk, Reifen, Karosserie, sicherheitsrelevante Bauteile sowie sichtbare Hochvoltleitungen und elektrische Komponenten.
Nein. Die Hochvoltbatterie wird nicht geöffnet. Es erfolgt eine Sicht- und Funktionsprüfung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Ja. Auch Elektroautos können erhebliche oder sicherheitsrelevante Mängel aufweisen, etwa an Bremsen, Reifen, Fahrwerk oder elektrischen Systemen.
Die Kosten unterscheiden sich in der Regel nicht wesentlich von denen eines vergleichbaren Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor. Hierbei entfallen beispielsweise die Kosten für die Abgasuntersuchung.
Auch bei Elektroautos darf die Hauptuntersuchung nur von amtlich anerkannten Prüforganisationen durchgeführt werden, beispielsweise durch Kfz-Prüfingenieure der GTÜ (Gesellschaft für technische Überwachung).


