Auto durch die HU gefallen – was jetzt zu tun ist
Das Fahrzeug wurde bei der Hauptuntersuchung
geprüft, doch die neue Prüfplakette bleibt aus. Für viele Fahrzeughalter stellt sich in diesem Moment die Frage: Darf ich mit dem Auto noch fahren, welche Reparaturen sind notwendig und wie viel Zeit bleibt bis zur Nachprüfung?
Eine nicht bestandene Hauptuntersuchung bedeutet nicht automatisch, dass das Fahrzeug sofort stillgelegt wird. Entscheidend ist, welche Mängel festgestellt und wie diese im Untersuchungsbericht eingestuft wurden. Je nach Schweregrad gelten unterschiedliche Vorgaben für die weitere Nutzung des Fahrzeugs. In diesem Beitrag erfahren Sie, was die verschiedenen Mängelklassen bedeuten, wann eine Weiterfahrt möglich ist und worauf Sie bei der anschließenden Nachprüfung achten müssen.
Wann gilt die Hauptuntersuchung als nicht bestanden?
Ein Fahrzeug besteht die Hauptuntersuchung nicht, wenn mindestens ein erheblicher oder gefährlicher Mangel festgestellt oder das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft wird. In diesen Fällen darf keine neue Prüfplakette zugeteilt werden. Zu den häufigen Ursachen gehören Mängel an Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Fahrwerk, Lenkung oder Abgasanlage. Bereits ein einziger erheblicher Mangel reicht aus, damit das Fahrzeug keine neue Plakette erhält.
Welche Mängelklassen gibt es bei der Hauptuntersuchung?
Die bei der HU festgestellten Mängel werden nach ihrer Bedeutung für die Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit eingestuft. Der Untersuchungsbericht zeigt deshalb nicht nur, welcher Defekt festgestellt wurde, sondern auch, wie schwerwiegend dieser ist.
Geringe Mängel
Ein geringer Mangel beeinträchtigt die Verkehrssicherheit zum Zeitpunkt der Untersuchung noch nicht wesentlich. Eine zeitnahe Verkehrsgefährdung ist nicht zu erwarten. Ein mögliches Beispiel ist eine von mehreren ausgefallenen Kennzeichenleuchten. Bei geringen Mängeln kann die Prüfplakette zugeteilt werden, wenn davon auszugehen ist, dass der Fahrzeughalter die Beanstandungen unverzüglich beheben lässt. Ein Anspruch auf die Plakette besteht jedoch nicht. Auch wenn das Fahrzeug die HU mit geringen Mängeln besteht, müssen alle festgestellten Beanstandungen unverzüglich und vollständig beseitigt werden.
Erhebliche Mängel
Ein erheblicher Mangel liegt vor, wenn eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist oder die Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs nicht mehr ausreichend gewährleistet wird. Ein Beispiel ist eine bei Pkw unterschrittene gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Auch erhebliche Defekte an Bremsen, Fahrwerk, Beleuchtung oder Abgasanlage können entsprechend eingestuft werden. Bei mindestens einem erheblichen Mangel wird keine neue Prüfplakette zugeteilt. Alle im Untersuchungsbericht aufgeführten Mängel müssen unverzüglich behoben werden. Anschließend ist eine Nachprüfung erforderlich.
Gefährliche Mängel
Ein gefährlicher Mangel stellt eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar oder beeinträchtigt die Umwelt erheblich, ohne bereits ein sofortiges Verbot des Fahrzeugbetriebs zu rechtfertigen. Ein Beispiel dafür sind vollständig ausgefallene Bremsleuchten. Auch bei einem gefährlichen Mangel gibt es keine neue Prüfplakette. Der Fahrzeughalter wird im Untersuchungsbericht ausdrücklich auf die bestehende Gefährdung hingewiesen. Der Mangel muss unverzüglich behoben werden. Obwohl der Fahrzeugbetrieb nicht automatisch untersagt wird, sollten unnötige Fahrten vermieden und die Hinweise des Prüfingenieurs unbedingt beachtet werden.
Verkehrsunsicher
Die schwerwiegendste Einstufung lautet „verkehrsunsicher“. Sie kommt zur Anwendung, wenn von dem Fahrzeug eine direkte und unmittelbare Gefahr ausgeht, die eine weitere Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr zulässt. Das kann beispielsweise bei einer unzureichenden Bremswirkung mit drohendem Bremsausfall der Fall sein. Eine noch vorhandene Prüfplakette wird entfernt und die zuständige Zulassungsbehörde über den Zustand des Fahrzeugs informiert. Das Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Es muss auf fremder Achse, beispielsweise mit einem Abschleppfahrzeug oder einem geeigneten Anhänger, in eine Werkstatt gebracht werden.

Was steht im HU-Untersuchungsbericht?
Nach der Hauptuntersuchung erhalten Sie einen Untersuchungsbericht. Darin sind unter anderem folgende Informationen festgehalten:
Der Bericht ist die Grundlage für die Reparatur und die spätere Nachprüfung. Er sollte daher sorgfältig aufbewahrt und bei der Wiedervorführung vorgelegt werden. Lassen Sie sich die aufgeführten Beanstandungen erläutern, wenn einzelne Formulierungen oder technische Begriffe unklar sind. So wissen Sie genau, welche Arbeiten erforderlich sind.
Darf man nach einer nicht bestandenen HU weiterfahren?
Ob das Fahrzeug noch gefahren werden darf, hängt von der Einstufung und dem konkreten Zustand ab.
Bei erheblichen Mängeln wird der Betrieb nicht automatisch untersagt. Die Mängel müssen allerdings unverzüglich behoben werden. Unnötige Fahrten sollten vermieden werden, insbesondere wenn sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsen, Reifen
oder Lenkung betroffen sind. Auch bei gefährlichen Mängeln erfolgt noch kein automatisches Betriebsverbot. Da bereits eine direkte und unmittelbare Gefährdung besteht, sollte das Fahrzeug jedoch nur noch im unbedingt erforderlichen Umfang bewegt werden. Die Hinweise des Prüfingenieurs sind dabei maßgeblich.
Wird das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft, ist eine Weiterfahrt auf öffentlichen Straßen nicht zulässig. Eine nicht bestandene HU ist daher keine pauschale Erlaubnis, das Fahrzeug bis zum Ende der Nachprüfungsfrist unverändert weiter zu nutzen. Die Pflicht zur Beseitigung der Mängel besteht unmittelbar nach der Untersuchung.
Müssen auch geringe Mängel behoben werden?
Ja. Für eine erfolgreiche Nachprüfung müssen sämtliche im Untersuchungsbericht aufgeführten Mängel beseitigt sein. Das gilt nicht nur für erhebliche oder gefährliche Mängel, sondern auch für gleichzeitig dokumentierte geringe Mängel. Wer beispielsweise wegen eines erheblichen Bremsenmangels keine Plakette erhält und zusätzlich eine defekte Kennzeichenleuchte im Bericht stehen hat, muss vor der Nachprüfung beide Beanstandungen beheben lassen. Sind nicht alle Mängel beseitigt, kann bei der Nachprüfung weiterhin keine Prüfplakette zugeteilt werden.

Wie läuft die HU-Nachprüfung ab?
Nach der Reparatur wird das Fahrzeug erneut bei einer anerkannten Untersuchungsstelle vorgestellt. Bei der Nachprüfung wird kontrolliert, ob die im Untersuchungsbericht dokumentierten Mängel vollständig und fachgerecht beseitigt wurden. Dabei sollten Sie den ursprünglichen Untersuchungsbericht vorlegen. Die Prüforganisation kann dadurch nachvollziehen, welche Beanstandungen bei der ersten Untersuchung festgestellt wurden.
Fallen bei der Nachprüfung zusätzliche Mängel auf, werden auch diese berücksichtigt. Eine neue Prüfplakette darf erst zugeteilt werden, wenn die Voraussetzungen dafür vollständig erfüllt sind.
Welche Frist gilt für die Nachprüfung?
Nach einer nicht bestandenen Hauptuntersuchung muss das Fahrzeug spätestens innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorgestellt werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Hauptuntersuchung und nicht erst am Ende des jeweiligen Kalendermonats.
Wichtiger Hinweis: Die Monatsfrist bedeutet nicht, dass mit der Reparatur einen Monat gewartet werden darf. Erhebliche und gefährliche Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden. Der Zeitraum dient dazu, die Reparatur durchführen und das Fahrzeug anschließend erneut vorstellen zu können.
Was passiert, wenn die Monatsfrist überschritten wird?
Wird das Fahrzeug nicht innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorgestellt, ist die vergünstigte Nachprüfung nicht mehr möglich. Stattdessen muss eine neue vollständige Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Dadurch entstehen höhere Kosten. Außerdem wird das gesamte Fahrzeug erneut geprüft und nicht nur die Beseitigung der ursprünglich festgestellten Mängel.
Auch eine verspätete Wiedervorführung kann bei einer Verkehrskontrolle Konsequenzen haben. Deshalb empfiehlt es sich, Reparatur und Nachprüfung möglichst frühzeitig zu organisieren und die Frist nicht bis zum letzten Tag auszureizen.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Mängelbeseitigung und Wiedervorführung sind in der Anlage VIII der StVZO geregelt.
Was passiert, wenn bei der Nachprüfung noch Mängel vorhanden sind?
Wurden nicht alle festgestellten Mängel behoben oder werden zusätzliche Mängel festgestellt, darf weiterhin keine Prüfplakette zugeteilt werden. Solange die ursprüngliche Monatsfrist noch nicht abgelaufen ist, kann das Fahrzeug nach erneuter Mängelbeseitigung nochmals zur Nachprüfung vorgestellt werden. Für jede weitere Nachprüfung können erneut Kosten entstehen. Entscheidend ist, dass die Monatsfrist durch eine erfolglose Wiedervorführung nicht von Neuem beginnt. Maßgeblich bleibt der Tag der ursprünglichen Hauptuntersuchung.
So bereiten Sie die Nachprüfung richtig vor
Bevor Sie das Fahrzeug erneut vorstellen, sollten Sie den Untersuchungsbericht Punkt für Punkt kontrollieren. Lassen Sie sich von der Werkstatt bestätigen, dass alle aufgeführten Beanstandungen bearbeitet wurden. Achten Sie insbesondere darauf, dass auch vermeintlich kleine Zusatzmängel beseitigt sind. Eine übersehene defekte Leuchte oder ein nicht behobener geringer Mangel kann dazu führen, dass die Nachprüfung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Zur Nachprüfung sollten Sie mitbringen:
Vereinbaren Sie die Nachprüfung möglichst rechtzeitig. So bleibt noch genügend Zeit, falls wider Erwarten weitere Arbeiten erforderlich werden.
Nachprüfung bei Hett & Hemm in Bad Homburg
Als offizieller GTÜ-Vertragspartner führen wir bei Hett & Hemm in Bad Homburg sowohl Hauptuntersuchungen als auch die erforderlichen Nachprüfungen durch. Werden bei der Hauptuntersuchung Mängel festgestellt, erläutern wir Ihnen verständlich, welche Beanstandungen vorliegen, wie diese eingestuft wurden und welche Schritte anschließend erforderlich sind. Nach der vollständigen Mängelbeseitigung können Sie Ihr Fahrzeug innerhalb der vorgeschriebenen Frist erneut bei uns vorstellen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die neue Prüfplakette zugeteilt.
Fazit
Wenn ein Auto die Hauptuntersuchung nicht besteht, kommt es vor allem auf die Einstufung der festgestellten Mängel an. Bei erheblichen und gefährlichen Mängeln wird keine Prüfplakette zugeteilt. Ein verkehrsunsicheres Fahrzeug darf überhaupt nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Alle im Untersuchungsbericht aufgeführten Mängel müssen unverzüglich und vollständig beseitigt werden. Für die anschließende Nachprüfung gilt eine Frist von einem Monat ab dem Tag der Hauptuntersuchung.
Wer den Bericht sorgfältig prüft, die Reparatur zeitnah durchführen lässt und das Fahrzeug rechtzeitig wiedervorführt, vermeidet eine erneute vollständige Hauptuntersuchung und zusätzliche Kosten.
Ein Auto hat die Hauptuntersuchung nicht bestanden, wenn mindestens ein erheblicher oder gefährlicher Mangel festgestellt oder das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft wird. In diesen Fällen wird keine neue Prüfplakette zugeteilt.
Die Prüfplakette kann bei geringen Mängeln zugeteilt werden, wenn deren unverzügliche Beseitigung zu erwarten ist. Ein automatischer Anspruch auf die Plakette besteht jedoch nicht. Auch geringe Mängel müssen vollständig behoben werden.
Ein erheblicher Mangel bedeutet, dass eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist oder die Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs beeinträchtigt wird. Das Fahrzeug erhält keine Prüfplakette und muss nach der Reparatur innerhalb eines Monats zur Nachprüfung.
Ein gefährlicher Mangel stellt eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar oder beeinträchtigt die Umwelt erheblich. Der Fahrzeugbetrieb wird noch nicht automatisch untersagt, der Mangel muss jedoch unverzüglich behoben werden.
Ein Fahrzeug gilt als verkehrsunsicher, wenn von ihm eine direkte und unmittelbare Gefahr ausgeht, die ein sofortiges Verbot des Betriebs auf öffentlichen Straßen rechtfertigt. Das Fahrzeug darf nicht weitergefahren werden und muss auf fremder Achse transportiert werden.
Das hängt von der Mängeleinstufung ab. Bei erheblichen oder gefährlichen Mängeln besteht nicht automatisch ein Betriebsverbot, die Beanstandungen müssen aber unverzüglich behoben werden. Ein als verkehrsunsicher eingestuftes Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
Die Nachprüfung muss spätestens innerhalb eines Monats nach dem Tag der ursprünglichen Hauptuntersuchung erfolgen. Die Mängel müssen unabhängig von dieser Frist unverzüglich beseitigt werden.
Nein. Eine erfolglose Nachprüfung setzt die Frist nicht zurück. Maßgeblich bleibt der Tag der ursprünglichen Hauptuntersuchung.
Nach Ablauf der Monatsfrist ist eine neue vollständige Hauptuntersuchung erforderlich. Die günstigere Nachprüfung ist dann nicht mehr möglich und es entstehen entsprechend höhere Kosten.
Ja. Sämtliche im Untersuchungsbericht aufgeführten Mängel müssen vollständig beseitigt werden. Dazu gehören auch geringe Mängel, die zusätzlich zu einem erheblichen oder gefährlichen Mangel festgestellt wurden.
Benötigt werden insbesondere der Untersuchungsbericht und die Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei technischen Veränderungen können außerdem Gutachten, Genehmigungen oder andere Nachweise erforderlich sein.
Ja. Innerhalb der laufenden Monatsfrist kann das Fahrzeug nach erneuter Mängelbeseitigung nochmals vorgestellt werden. Für jede weitere Nachprüfung können zusätzliche Kosten entstehen. Die ursprüngliche Frist verlängert sich dadurch nicht.
Bei der Nachprüfung wird kontrolliert, ob alle im Untersuchungsbericht dokumentierten Mängel vollständig und fachgerecht behoben wurden. Werden zusätzliche Mängel festgestellt, können auch diese die Zuteilung der Prüfplakette verhindern.


