Änderungs
abnahme

GTÜ-Prüfingenieure

Prüfung nach  § 19(3) StVZO

Abnahme bei Tuningmaßnahmen

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten unsere Prüfingenieure Ihr Fahrzeug und dokumentieren die Änderungen gemäß §19(3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung, die wir Ihnen vor Ort in Bad Homburg v. d. Höhe ausstellen. Dazu gehören Umrüstungen wie z.B. Rad und Reifen Kombinationen, Tieferlegungen bzw. Höherlegungen des Fahrwerkes, oder Anbau von Karosserieteilen.

Wann ist keine Änderungsabnahme möglich?

Wenn Ihr Bauteil keine ABE oder kein Teilegutachten hat oder die aufgeführten Auflagen nicht erfüllt werden, ist eine Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO sowie eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich. Dies gilt auch, wenn verschiedene Tuningmaßnahmen, wie eine Tieferlegung oder geänderte Rad-Reifen-Kombination, sich gegenseitig beeinflussen.

Prüfungen

Weitere Leistungen

Neben Änderungsabnahmen bieten wir Ihnen ein umfassendes Angebot an amtlichen Prüfungen. Nutzen Sie unsere Expertise, um die Verkehrstauglichkeit und Sicherheit Ihres Fahrzeugs zu gewährleisten.

Hauptuntersuchung

H-Kennzeichen

Gasprüfung

Prüfung nach UVV