Änderungs
abnahme
GTÜ-Prüfingenieure
Abnahme bei Tuningmaßnahmen
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten unsere Prüfingenieure Ihr Fahrzeug und dokumentieren die Änderungen gemäß §19(3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung, die wir Ihnen vor Ort in Bad Homburg v. d. Höhe ausstellen. Dazu gehören Umrüstungen wie z.B. Rad und Reifen Kombinationen, Tieferlegungen bzw. Höherlegungen des Fahrwerkes, oder Anbau von Karosserieteilen.
Wann ist keine Änderungsabnahme möglich?
Wenn Ihr Bauteil keine ABE oder kein Teilegutachten hat oder die aufgeführten Auflagen nicht erfüllt werden, ist eine Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO sowie eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich. Dies gilt auch, wenn verschiedene Tuningmaßnahmen, wie eine Tieferlegung oder geänderte Rad-Reifen-Kombination, sich gegenseitig beeinflussen.