Gasprüfung

GTÜ-Prüfingenieure

GSP

Gassystemeinbauprüfung

Die Gassystemeinbauprüfung (GSP) wird einmalig nach dem Einbau einer Gasanlage, die nach der europäischen Regelung ECE-R115 genehmigt wurde, von unseren amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt. Bei Gasanlagen, die nicht unter die ECE-R115 fallen, ist eine Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO erforderlich, die ausschließlich von einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorgenommen werden darf.

Im Rahmen der GSP wird Folgendes geprüft:

Übereinstimmung der Einzelkomponenten mit den Unterlagen der Gasanlage

Vollständigkeit der Dokumente (ECE-R115-Genehmigung, Benutzer- und Einbauhandbuch)

Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage

Verwendungsbereich der Gasanlage (Zulässigkeit im jeweiligen Fahrzeug)

Zustand der Gasanlage

Korrekte Befestigung und Einbau der Komponenten

Dichtheit der Gasanlage

GWP

Wiederkehrende Gasanlagenprüfung

Bei gasbetriebenen Kraftfahrzeugen muss die Gasanlage in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Dies erfolgt im Rahmen der Gaswiederholungsprüfung (GWP), die auf die einmalige Gassystemeinbauprüfung (GSP) folgt. In der Regel wird die GWP zeitgleich mit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt, sie kann jedoch auch separat erfolgen. Wichtig ist, dass die GWP zum Zeitpunkt der nächsten HU nicht älter als 12 Monate ist.

Im Zuge der GWP müssen alle eingetragenen Gasanlagen geprüft werden, einschließlich solcher, die nicht nach der europäischen Regelung ECE-R115 genehmigt sind.

G607

Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen

Bei der Gasprüfung wird die gesamte Gasanlage von unseren anerkannten Sachverständigen gründlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft. Diese regelmäßige Überprüfung ist unerlässlich, um Flüssiggasgeräte wie Koch-, Kühl- und Heizsysteme sicher zu betreiben. Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes G 607, das sowohl die Anforderungen an die Anlage als auch die Prüfintervalle festlegt. Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie eine neue Prüfplakette für Ihr Freizeitfahrzeug, und das Ergebnis wird im gelben Prüfbuch, der Bescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung, festgehalten.

Wichtige Informationen

Ab dem 19. Juni 2025 wird die Gasprüfung (G607) für Wohnwagen und Wohnmobile mit Flüssiggasanlagen gesetzlich verpflichtend. Diese neue Vorschrift sorgt dafür, dass alle Gasanlagen in diesen Fahrzeugen regelmäßig überprüft werden, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten. Die Prüfung umfasst die Kontrolle der Gasanlage auf Dichtheit, Funktionstüchtigkeit und allgemeine Sicherheit. Halter von Wohnwagen und Wohnmobilen sollten sich rechtzeitig informieren und die erforderlichen Prüfungen durchführen lassen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und mögliche Risiken zu vermeiden.

Prüfungen

Weitere Leistungen

Wir bieten Ihnen neben der Prüfung von Gasanlagen und Gassystemeinbauten auch ein breites Spektrum an amtlichen Prüfungen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um die Sicherheit und Verkehrstauglichkeit Ihres Fahrzeugs zu gewährleisten.

Hauptuntersuchung

Änderungsabnahme

H-Kennzeichen

Prüfung nach UVV