Schadengutachten – wann es notwendig ist und warum es so wichtig ist
Nach einem Verkehrsunfall herrscht oft Unsicherheit: Wie groß ist der Schaden wirklich? Wer kommt für die Kosten auf? Und brauche ich überhaupt ein Schadengutachten oder einen Anwalt? Ein professionelles Schadengutachten schafft Klarheit – technisch, rechtlich und finanziell. In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein Schadengutachten ist, wann es notwendig ist, wer es erstellen darf und wer die Kosten übernimmt.
Was ist ein Schadengutachten?
Ein Schadengutachten
ist eine neutrale und fachliche Bewertung eines Schadens durch einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen. Es dient dazu, den Zustand nach dem Schadensereignis (z.B. einem Autounfall) objektiv festzuhalten und die finanziellen Folgen zu beziffern.
Dabei werden unter anderem ermittelt:
Das Gutachten dient sowohl der Beweissicherung als auch der Schadensregulierung gegenüber der Versicherung.
Zweck des Schadensgutachtens ist es, dem Geschädigten, der in der Regel Laie ist und keine technische-kalkulatorischen Kenntnisse hat, einen Leitfaden für die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes zu geben. Es soll die Waffengleichheit und Augenhöhe zwischen dem Geschädigten Laien und den Expertentruppen des Versicherers herstellen.
Wann ist ein Schadengutachten notwendig?
Ein Schadengutachten ist immer dann sinnvoll (und häufig notwendig), wenn es sich nicht nur um einen sogenannten Bagatellschaden handelt. Bei einem unverschuldeten KFZ-Unfall (Haftpflichtschaden) gibt es in Deutschland eine Bagatellgrenze die zwischen 750 – 1.000 € liegt je nach Rechtsprechung.
Typische Fälle sind:
Bei einem reinen Bagatellschaden (z. B. kleine Kratzer) reicht oft ein Kostenvoranschlag. Bei allen größeren Schäden ist ein Gutachten dringend zu empfehlen.
Wer darf ein Schadengutachten durchführen?
Das ist eine spannende Frage, denn die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ oder „Gutachter“ ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt. Theoretisch könnte sich also fast jeder so nennen.
Damit ein Schadengutachten aber vor Versicherungen oder Gerichten Bestand hat, muss der Ersteller eine entsprechende Sachkunde nachweisen. In der Praxis unterscheidet man zwischen verschiedenen Qualifikationsstufen:
Ein Schadengutachten darf von einem qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellt werden, der neutral und unabhängig arbeitet und keine Interessen der Versicherung vertritt. Die Bewertung erfolgt dabei stets nach anerkannten technischen und rechtlichen Kriterien. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter zudem das Recht, den Sachverständigen selbst zu wählen und sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.

Wer trägt die Kosten für ein Schadengutachten?
Das hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat:
Unverschuldeter Unfall
Teilverschulden
Teilverschulden
Wichtig: Die Einschaltung eines freien Sachverständigen ist entscheidend, um den vollen Schadenersatz geltend zu machen.
Fazit: Ein Schadengutachten schützt Ihre Rechte
Ein professionelles Schadengutachten stellt sicher, dass der Schaden vollständig erfasst wird, auch verdeckte Schäden erkannt werden und Ihre Ansprüche korrekt sowie vollständig reguliert werden können. Wir bei Hett & Hemm
als zertifizierte Sachverständige erstellen Ihr Schadengutachten mit modernster Technik, langjähriger Erfahrung und absoluter Neutralität – damit Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite sind.
Ein Schadengutachten ist eine unabhängige Bewertung eines Unfallschadens, die den Schadenumfang, die Reparaturkosten, den Reparaturweg und weitere Werte wie Wertminderung oder Wiederbeschaffungswert ermittelt.
Ein Schadengutachten ist notwendig, wenn der Schaden kein Bagatellschaden ist, also die Reparaturkosten etwa über 750 € liegen oder sicherheitsrelevante Bauteile betroffen sind.
Ein Schadengutachten darf von einem qualifizierten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellt werden. Als Geschädigter haben Sie freie Gutachterwahl.
Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie selbst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Die Versicherung muss die Kosten übernehmen.
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Schadengutachtens vollständig.
Die Kosten richten sich nach dem Schadenumfang. Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen in der Regel keine eigenen Kosten, da die Versicherung zahlt.
Nein. Ein Kostenvoranschlag erfasst meist nur sichtbare Reparaturkosten und ersetzt kein vollwertiges Schadengutachten.
Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass alle Schäden vollständig erfasst werden und Sie den maximalen Schadenersatz erhalten.
Ja. Gerade bei Oldtimern und Liebhaberfahrzeugen ist ein detailliertes Schadengutachten besonders wichtig, um den tatsächlichen Wert korrekt zu berücksichtigen.


